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PPP/Inhouse-Vergabe
Ausschluss und Sanktionen

Überblick

Kommt eine Anbieterin für die Zuschlagserteilung nicht in Frage, weil ihr Angebot oder sie selbst die gestellten Anforderungen nicht einhalten, darf die Vergabestelle sie vom Vergabeverfahren ausschliessen. Bei schwerwiegenden Verstössen ist ein Ausschluss auch von künftigen Vergaben für eine gewisse Dauer möglich («Auftragssperre»), in leichten Fällen sieht das Beschaffungsrecht Verwarnungen vor. Die beschaffungsrechtlichen Sanktionen schliessen solche nach anderen Gesetzen, z.B. dem Straf- oder Kartellrecht, nicht aus.