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Aufhebung der Zuschlagsverfügung, weil nach Reorganisation der Zuschlagsempfängerin nicht klar war, welche Konzerngesellschaft die vertraglichen Verpflichtungen erfüllen könnte bzw. würde. Nachträgliche „Bereinigung“ des Angebots, um klarzustellen, mit welcher Gesellschaft der Vertrag schliesslich geschlossen würde, ist unzulässig.
Verwaltungsgericht St. Gallen (Präsidialverfügung vom 9. Januar 2018; angefochten vor Bundesgericht).

06.09.2018

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Nachträgliche Rüge von Mängeln der Ausschreibung und der Ausschreibungsunterlagen ist zulässig, soweit sich erst anhand der konkreten Angebote erweist, dass eine vergaberechtskonforme Bewertung nach den festgelegten Zuschlagskriterien nicht möglich ist.
Verwaltungsgericht St. Gallen (Präsidialverfügung vom 27. Juli 2018)

10.08.2018

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Gesamtleistungswettbewerb: Noch weiteres Ermessen der Vergabestelle bei der Formulierung der Eignungskriterien als bei der ordentlichen Beschaffung.
Verwaltungsgericht St. Gallen (Urteil vom 26. April 2018)

10.08.2018

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Keine Treuwidrigkeit trotz unterlassener Rüge in vorhergehendem Beschwerdeverfahren; Zulässigkeit der Rücknahme des Zuschlags durch Vergabestelle während Beschwerdeverfahren („lite pendente“).
Appellationsgericht Basel-Stadt (Urteil vom 8. August 2018)

09.05.2018

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Subsidiäre Verfassungsbeschwerde gegen kantonalen Vergabeentscheid. Ausgestaltung Ausschreibungsunterlagen. § 13 Abs. 2 SubmV/ZH erlaubt es der Vergabestelle, verschiedene Angaben zu den Aufträgen erst in den Ausschreibungsunterlagen zu machen. Bundesgericht 2D_36/2016 (Urteil vom 27. März 2018)

19.04.2018

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Veloverleihsystem in der Stadt Genf: Erteilung einer Konzession für Nutzung öffentlichen Grunds im Hinblick auf Errichtung eines Veloverleihsystems untersteht öffentlichem Beschaffungsrecht. Rückweisung an die Vorinstanz. Bundesgericht (Urteil vom 9. März 2018, zur Publikation vorgesehen)

17.04.2018

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Veloverleihsystem der Stadt Bern: Auftrag zum Betrieb eines Veloverleihsystems stellt öffentliche Beschaffung dar. Rügen indessen nicht stichhaltig. Nichteintreten bzw. Abweisung. Bundesgericht (Urteil vom 9. März 2018, zur Publikation vorgesehen)

17.04.2018

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Veloverleihsystem der Stadt Zürich: Entscheid des Verwaltungsgerichts Zürich geschützt. Keine Verletzung der Ausstandsvorschriften und des rechtlichen Gehörs; Bewertung der Zuschlagskriterien nicht zu beanstanden. Bundesgericht (Urteil vom 9. März 2018)

17.04.2018